In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch wurden wir zu einem vermeintlich brennenden Baum an der Bundesstraße 45 Richtung Nidderau, der durch einen Blitzeinschlag entfacht wurde, alarmiert. Nach längerer Erkundung an der gemeldeten Einsatzstelle konnte kein Brand festgestellt werden. Somit war keine weitere Tätigkeit durch die Feuerwehr erforderlich.
H KLEMM 1 Y: Person eingeklemmt in Fahrzeug nach Verkehrsunfall
Am gestrigen Montagabend kam es gegen 20:00 Uhr zu einem Verkehrsunfall auf der Landstraße L3188 zwischen Bönstadt und Stammheim. (mehr …)
USturm: Mehrere Bäume auf Straße
Lage vor Ort: Kurzzeitige Böen sorgten dafür, dass mehrere Bäume im Ortsgebiet auf eine Straße fielen. Tätigkeiten der Feuerwehr: Die Einsatzstelle wurde durch die Feuerwehr abgesichert und die Bäume mittels Motorkettensäge entfernt.
F2.1 Feueralarm: Rauchentwicklung aus Gebäude
Heute wurden die Freiwilligen Feuerwehren Altenstadt, Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen zu einem F2.1 (Rauchentwicklung aus Gebäude) nach Bönstadt alarmiert. Weiterhin unterstützten uns Rettungsdienste aus Bad Nauheim und Reichelsheim. Beim Eintreffen erwartete uns eine unklare Rauchentwicklung aus einer Deko- und Weinhandlung. Der Angriffstrupp betrat unter Atemschutz die Räumlichkeiten und konnte...
H1: Umgestürzter Baum auf PKW
Lage vor Ort: Durch orkanartige Böen kam es im Ortsgebiet zu einem umgestürzten Baum, der auf einem PKW lag. Tätigkeiten der Feuerwehr: Beseitigung des Baum mittels Motorkettensäge.
H1: Umgestürzter Baum auf Bundesstraße B45
F BMA: Ausgelöste Brandmeldeanlage
Lage vor Ort: Ausgelöste Brandmeldeanlage im Haus St. Gottfried Tätigkeiten der Feuerwehr: Kontrolle des Gebäudes Rückstellung der Brandmeldeanlage Keine weiteren Tätigkeiten erforderlich
F Wald 1: Brennt Wiese/Feld
Lage vor Ort: Brennende Wiese auf rund 50 qm, welche bereits weitestgehend abgelöscht wurde. Tätigkeiten der Feuerwehr: Einsatz des Tanklöschfahrzeugs zu Nachlöscharbeiten
F BMA: Ausgelöste Brandmeldeanlage
Lage vor Ort: Ausgelöste Brandmeldeanlage im Seniorenheim Tätigkeiten der Feuerwehr: Auslösung ohne erkennbaren Grund Keine weiteren Tätigkeiten erforderlich